Landschaftsplan zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
2017 – 2020 · Auf Karte anzeigen
Auftraggeber: Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz
Größe: ca. 145 km2 (insg. 20 Gemeinden/Städte)
Erbrachte Leistungen: Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (FNP)
- Ermittlung von Wohnflächenpotenzialen aus naturschutzfachlicher Sicht
- Datenaufbereitung
- Bestandskarten der Schutzgüter
- Biotopverbund
- Entwicklungskonzept
- Kompensationsflächenkonzept
Im Rahmen der Fusion der früheren VG Nierstein-Oppenheim und Guntersblum zur VG Rhein-Selz hat BHM im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) auch den Landschaftsplan bearbeitet. Das landschaftsplanerische Konzept wurde dabei umfassend neu überdacht.
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, dessen Inhalte in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Das Plangebiet und dessen naturräumliche Gegebenheiten sowie die gegenwärtige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts werden beschrieben und bewertet.
Ziel des Landschaftsplans ist die Ausarbeitung eines an die Verbandsgemeinde angepassten Entwicklungs- und Maßnahmenkonzepts. Dieses orientiert sich an den schutzgutbezogenen Zielen, den Nutzungszielen und den Leitbildern der Teillandschaftsräume. Dabei stand die Ausweisung von flächensparenden, ökologischen Ausgleichsflächen zur Stärkung des Biotopverbunds und zur Förderung seltener und gefährdeter Arten im Vordergrund.
Bei der kartografischen und textlichen Darstellung wurden die 2017 veröffentlichten Ergebnisse des BfN-Forschungsvorhabens “Planzeichen für die Landschaftsplanung” angewendet. Kernstück des landschaftspflegerischen Entwicklungskonzepts ist eine adressatenbezogene Aufbereitung. Die Aussagen und Inhalte sind gezielt an verschiedene Akteure gerichtet:
- Naturschutzverwaltung und Behörden v.a. für Genehmigungsverfahren,
- Verwaltung/politische Gremien v.a. für kommunale Entscheidungen und Maßnahmenumsetzung sowie
- Landnutzer und Interessenverbände v.a. zur Information über Entwicklungsziele und -optionen
Die Bearbeitung von landschaftsplanerischen und städtebaulichen Themen “aus einer Hand” gewährleistet ein hohes Maß an Synergien und verringert den Abstimmungsaufwand.