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Beratung Ökokonto

Seit 2016

Auftraggeber: Diverse Kommunen und private Grundeigentümer

Größe: variabel

Erbrachte Leistungen: Beratung bei Maßnahmenplanung und -umsetzung, Bewertung des Ist- und Zielzustands, Technische und fachliche Betreuung des naturschutzfachlichen Kompensationsverzeichnisses, Kommunikation mit Behörde, Monitoring

Das Ökokonto ist ein naturschutzfachliches Kompensationsverzeichnis zeitlich vorgezogener und auf freiwilliger Basis durchgeführter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bhm begleitet Kommunen sowie private Grundeigentümer von der Maßnahmenplanung und Antragstellung bis hin zum Verkauf der Ökopunkte.

Zeitlich vorgezogene und freiwillige umgesetzte Maßnahmen im Außenbereich, die der Aufwertung des Naturhaushaltes dienen, können ins Ökokonto-Verzeichnis eingebucht und zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensation für eigene Eingriffe in den Naturhaushalt genutzt oder zum gleichen Zweck an Vorhabenträger verkauft werden. Dabei wird Vorhabenträgern die Suche nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen bei der Eingriffsgenehmigung erleichtert.

Gemäß den Voraussetzungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) wird der Ist-Zustand des aufzuwertenden Biotops ermittelt und die Differenz zum Zielzustand als zu erwerbende Ökopunkte berechnet. Dabei bedarf es einer detaillierten Maßnahmenplanung und fundierten Beratung.  

Durch die langjährige Erfahrung von bhm in der Landschaftspflege und Maßnahmenplanung werden die Entwicklung hochwertiger Biotope und die Schaffung essentieller Lebensräume für stark gefährdete Arten landesweit gesichert.

Bhm hilft Ihnen nicht nur bei der Maßnahmenplanung, Dokumentation in der Fachandwendung der LUBW und Antragstellung, sondern begleitet Sie über den Verkauf der Ökopunkte hinaus auch bei der Biotoppflege und dem Monitoring der Zielarten. Denn eine Vielzahl der Biotoptypen dient zugleich auch der Förderung spezifischer Arten: Zusätzlich können für die Ansiedlung von Arten des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg und von stark gefährdeten Pflanzenarten weitere Ökopunkte generiert werden.

Bisher betreuten wir das Ökokonto bzw. die Maßnahmenplanung der Gemeinden Schutterwald, Neuried, Kappel-Grafenhausen, Willstätt, Hambrücken, Bernau, Brigachtal, Kehl, Tuningen, Emmendingen, Emmingen-Liptingen, Neuhausen ob Eck, Wurmlingen, Sinzheim, Rietheim-Weilheim, Schönwald, Friesenheim, Oberhausen-Rheinhausen, Hohberg, Meißenheim, Bischweier, Oftersheim, Bad Herrenalb, Durbach, Dossenheim, Hemsbach, Waldstetten, der Agentur Naturschutz Südwest GmbH, des Baden Airparks und Biohofs Schmitt in Bietigheim bei Rastatt.

Mehr zur Eingriffsregelung und zum Ökokonto finden Sie auf der Website der LUBW.

Die Grüne Strandschrecke (Aiolopus thalassinus): Eine der ökopunktefähigen Arten
Auswahl potentieller Aufwertungsflächen
Überprüfung des Entwicklungszustands von Maßnahmenflächen (hier Ackertümpel)
Helle Wiesenknopf-Ameisenbläulinge (Phengaris teleius): Eine der ökopunktefähigen Arten
Entwicklung magerer Flachlandmähwiesen, die reich an Großem Wiesenknopf als Raupenfutterpflanze für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge sind
Beobachtung der Entwicklung von umgesetzten Ökokontomaßnahmen (hier Laubfroschhabitat)
Das Platterbsen-Widderchen (Zygaena osterodensis): Eine der ökopunktefähigen Arten
Nachweis eines brütenden Wendehalspaares (Jynx torquilla): Eine der ökopunktefähigen Arten
Beweidung zur Entwicklung von Habitatflächen für Offenlandarten (hier im Rahmen des Projekts “Wilde Weiden” bei Kappel-Grafenhausen)
Suche nach Zielarten
Umwandlung von Fichtenforst in Eichenwald bei Beuron auf der Schwäbischen Alb
Der Große Feuerfalter (Lycaena dispar): Eine der ökopunktefähigen Arten

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Seit 2011
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  • Umweltbaubegleitung bei Entleerung und Wasserhaltung des Pumpspeicherkraftwerks in Bad Säckingen

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April – November 2019
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