
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Konversion V”, Donaueschingen
2024 – 2025 · Auf Karte anzeigen
Auftraggeber: Stadt Donaueschingen und DBA Deutsche Bauwert
Größe: ca. 2,3 ha
Erbrachte Leistungen:
- Bebauungsplan
- Verfahrensbegleitende Leistungen
- artenschutzrechtliche Vorprüfung
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlass der Planung war der Abzug der französischen Streitkräfte aus Donaueschingen im Jahr 2014, mit dem der letzte militärisch aktive Standort der französischen Armee in Deutschland aufgegeben wurde.
Nach der Übernahme der ca. 14 ha großen Flächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgte bis zum Jahr 2020 eine Zwischennutzung der Gebäude. Kurze Zeit später erwarb die Deutsche Bauwert AG Teilflächen des Areals.
Für das gesamte Konversionsareal wurde ein Rahmenplan aufgestellt, der die künftige städtebauliche Entwicklung steuert. Er sieht eine Durchmischung unterschiedlicher Bebauungstypen vor: Im Norden sollen aufgelockerte Wohnformen, wie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser Platz finden, während die städtebauliche Dichte zur Innenstadt hinzunimmt. Im Süden schließen sich an den Geschosswohnungsbau eine neue Realschule sowie weitere Wohnnutzungen und ein großzügiger Park an. Die Vielfalt der Wohnformen ermöglicht eine Anpassung an unterschiedliche Lebensphasen, soziale Milieus und Einkommensgruppen.
Auf dem von der Deutschen Bauwert gekauften Grundstück ist Geschosswohnungsbau mit hoher Wohndichte und großzügigen privaten Freiräumen vorgesehen. Gleichzeitig sollen im Norden bestehende Wohngebäude gesichert und weiterhin genutzt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Konversion V“ bildet hierfür den rechtlichen Rahmen. Er erfüllt eine Doppelfunktion: Zum einen fungiert er als Angebotsbebauungsplan für den nördlichen Bereich zur Sicherung und maßvollen Erweiterung der Bestandsgebäude, zum anderen als vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Sicherung des Vorhabend der Deutschen Bauwert AG. Beide Planungen werden in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren rechtlich gesichert. Dadurch lassen sich für die Stadt Planungskosten einsparen und zusätzlichen Abstimmungs- und Zeitaufwand bei den Themen Kampfmitteluntersuchungen, Entwässerung, Erschließung und Lärmschutz reduzieren.